
ist im 20. Jh. in Deutschland diejenige Tätigkeit eines Arbeitnehmers, welche mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden des Arbeitnehmers, Arbeitgebers oder eines Dritten führt, für welche der Schädigende aus sozialen Gründen nicht nach den allgemeinen Haftungsgrundsätzen einstehen soll, so dass der Arbeitgeber ohne Verschulden e...
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